Fachoberschule (FOS) „Form B“ (Einjährig)

Ziele

Die Fachoberschule „Form B“ baut auf dem Mittleren Bildungsabschluss und in der Regel auf einer je nach gewählter Fachrichtung einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung auf. Sie führt mit bestandener Staatlichen Prüfung zur Allgemeinen Fachhochschulreife, die zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer Fachhochschule befähigen soll. Sie soll außerdem auf die Übernahme von Aufgabenbereichen in mittleren und gehobenen Funktionen vorbereiten oder die Voraussetzungen für eine selbstständige Tätigkeit schaffen.

Fachrichtungen und Schwerpunkte

An der LGS gibt es die Fachrichtungen Technik mit den Schwerpunkten Maschinenbau und Elektrotechnik sowie Wirtschaft mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Verwaltung sowie Wirtschaftsinformatik.

Zum 1. August 2009 wird der Schwerpunkt Agrarwirtschaft neu eröffnet.

In der einjährigen Vollzeitschulform wird folgender Unterricht erteilt:

Allgemeiner Lernbereich

Fach

Stunden

Deutsch

4

Politik und Wirtschaft

2

Englisch

4

Mathematik

4

Naturwissenschaften

2

Religion/Ethik

2

Sport

1

Beruflicher Lernbereich

Fachrichtung/Schwerpunkt

9

Wahlpflichtbereich (Fachrichtung oder Naturwissenschaft)

3

 

31 WStd

Eine Studienfahrt mit kulturellem oder sportlichem Schwerpunkt ist integraler Bestandteil der schulischen Ausbildung und mit Eigenkosten verbunden

Anmeldung

Die Bewerberinnen und Bewerber melden sich selbst an der LGS in Dieburg an. Das im Sekretariat erhältliche oder aus dem Internet ladbare Formblatt ist auszufüllen, die in diesem Formular genannten Nachweise sind vorzulegen. Die Unterlagen sind form- und fristgerecht einzureichen.
Letzter Anmeldetermin ist der 31. März.
Aufgrund der eingereichten Unterlagen und unter Berücksichtigung der Kapazitäten wird über die Aufnahme entschieden.

 

 

 


Aufnahme

In die Organisationsform B kann aufgenommen werden, wer die folgenden Nachweise erbringt:

  • Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe oder
  • den Mittleren Bildungsabschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen.

Nicht hinreichende Noten können durch ein Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 oder durch eine Staatliche Prüfung eines einschlägigen mindestens zweijährigen Ausbildungsberufs mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 ersetzt werden.

  • die Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf oder den Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung durch eine Staatliche Prüfung oder eine einschlägige Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst.

An die Stelle einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung kann eine mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf treten.

Feststellungsprüfung

Die Zulassung für Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen Bildungsnachweis erfolgt nach einer Feststellungsprüfung und wird von der Fachoberschule durchgeführt. Es erstreckt sich auf schriftliche Arbeiten in Deutsch, Englisch und Mathematik. Bewerberinnen und Bewerber, bei denen die Unterbrechung des Schulbesuchs ein Jahr übersteigt, haben sich in der Regel ebenfalls einer Feststellungsprüfung zu unterziehen.

Rechtsgrundlage für die Informationen ist die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Fachoberschulen vom 20. Juni 2006 (Amtsblatt des Hess. Kultusministeriums 7/06).

Weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie unter der Telefonnummer 06071/96480 und gerne auch in einem persönlichen Gespräch nach Terminabsprache.