Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte/r Erzieher/in
Ausbildungsziele
selbstständige, verantwortliche Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen, vor allem in Krippen, Kindergärten, Kinderhorten, Einrichtungen der Erziehungshilfe (z.B. Kinderheime) oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.
Voraussetzungen
Mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung als Sozialassistent/in oder eine andere anerkannte einschlägige (sozialpädagogische) Ausbildung
oder nach dem Mittleren Abschluss eine 3-jährige Berufstätigkeit und sozialpädagogische Erfahrungen; andere berufliche Voraussetzungen werden unter bestimmten Bedingungen ebenfalls anerkannt (bitte nachfragen).
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsform
Erstes Jahr: Unterricht in Vollzeitform mit einem 4-wöchigen Praktikum in einer Krippe oder einem Kindergarten;
Zweites Jahr: Unterricht in Vollzeitform mit einem 6-wöchigen Praktikum in einem Kinderhort oder Kinderheim oder in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen;
Drittes Jahr (Berufspraktikum): 4 Tage Berufstätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung und ein wöchentlicher Schultag.
Ausbildungsinhalte
Lernbereich I: Gesellschaft und Kultur
- Deutsch
- Englisch
- Politik / Soziologie
- Religion /Ethik/ Religionspädagogik
Lernbereich II: Sozialpädagogische Theorien und Praxis
- Sozialpädagogische Grundlagen
- Sozialpädagogische Konzepte
- Ökologie / Umwelt- und Gesundheitspädagogik
- Recht/Organisation/ Verwaltung
Lernbereich III: Medien sozialpädagogischen Handelns
- AV-Medien
- Bewegung
- Gestaltung
- Kinder- und Jugendliteratur
- Musik
- Spiel
Lernbereich IV: Sozialpädagogisches Handeln
- Sozialpädagogische Praxis: 460 Stunden Begleit- oder Blockpraktika,
- Wahlpflichtbereich: Sozialpädagogische Arbeit (z.B. mit Kindern, in der Erziehungshilfe, mit behinderten Menschen oder im interkulturellen Bereich)
- Zusatzkurs Mathematik zum Erwerb der Allgemeinen Fachhochschulreife
- Wahlfächer
Aufnahme
Bewerbungsunterlagen:
- Kurzes Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- neues Lichtbild
- Abschlusszeugnis mittlerer Bildungsabschluss
- Zeugnis erstes Ausbildungsjahr Sozialassistent/in bzw. das Abschlusszeugnis
- (bei Ausbildungsbeginn) eine neue ärztliche Bescheinigung
(mit unserem Vordruck)über die Berufseignung - Nachweise über Berufstätigkeiten und sozialpädagogische Erfahrungen nur, wenn die / der Bewerber/in nicht Sozialassistent/in ist.
- Eine Briefmarke für einen Standardbrief ist beizulegen
- Alle Zeugnisse müssen als beglaubigte Kopien vorgelegt werden
Anmeldefrist: 15. Februar (Posteingang!)
Auswahlverfahren
Bei Überschreiten der schulischen Kapazitätsgrenze
Kosten
Kein Schulgeld, jedoch Aufwendungen für Fachliteratur, Arbeitsmaterialien, Studienfahrten u.ä. (Umschulungen werden u.U. von der Agentur für Arbeit gefördert, auch Förderung nach dem Bafög kann möglich sein).
Weiterbildungsmöglichkeiten
- Studium an Fachhochschulen
- falls während der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher durch die erfolgreiche Teilnahme am Zusatzunterricht und einer Prüfung in Mathematik die Allgemeine Fachhochschulreife erworben wurde.
- Studium an Fachhochschulen oder Hochschulen
- Mit dem Abschluss Staatl. anerkannte Erzieherin/anerkannter Erzieher und einem Beratungsgespräch an der Hoch- bzw. Fachhochschule kann die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung zu einer Hochschule oder Fachhochschule erworben werden. Dies gilt allerdings nur für Hessen.
- Nach 4 Jahren hauptberuflicher Berufspraxis erhält man die Hochschulzugangsberechtigung für alle hessischen Hochschulen.
Weitere Informationen
Landrat-Gruber-Schule
Fachschule für Sozialpädagogik
Auf der Leer 11
64807 Dieburg
Tel.: 06071-964817
Fax: 06071-964840
E-Mail: h.kneipp@lgs-dieburg.de