ETHIK

Der Ethikunterricht ist laut Hessischem Schulgesetz für SchülerInnen eingerichtet, die am konfessionell gebundenen Religionsunterricht nicht teilnehmen können oder wollen. Zur Teilnahme ist jeder verpflichtet, der sich aus dem Religionsunterricht abgemeldet hat.
Der Unterricht soll dem Schüler das Verständnis für Wertvorstellungen und ethischen Grundsätzen eröffnen. Er orientiert sich an den Grundwerten, wie sie in dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben sind.
Gegenstand des Unterrichts ist die Auseinandersetzung mit den philosophischen Grundlagen menschlichen Weltverständnisses. Er führt in die Arbeitsweisen und Methodik der praktischen Philosophie ein. Verantwortliches Handeln und die Auseinandersetzung darüber sind in unserem Kulturkreis geprägt von der christlichen, der humanistischen, der klassischen Philosophie sowie der Aufklärung. Dies soll dem Schüler bewusst gemacht werden.
Themen in der Oberstufe sind zum Beispiel: Gewissensbildung und Persönlichkeits-entfaltung; Verantwortung für die Mitwelt; Recht und Gerechtigkeit (Frankena, Rawls); Menschenbilder und deren ethische Normen; kulturelle und natürliche Bedingungen des Glücks (Narzissmus, Vorbilder, Fans, Idole); ethische Themen aus der Sicht der unterschiedlichen Religionen (Christentum, Islam, Judentum); Religionskritiken (Freud, Marx , Hegel, Feuerbach); Bioethik und Menschenwürde, Normen in der moralphilosophischen Tradition (Hobbes, Kant, Schopenhauer, Bentham, Sartre, Habermas).

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